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Fragenzum Studiengang?

Was ist die 6-Fächer-Prüfung? Nach welchem Verfahren werden die StuPro-Plätze vergeben? Welche Bedeutung haben Wahlpflichtfächer? Antworten auf diese Fragen gibt's im FAQ-Bereich zum Studiengang.

Ja, für das Bestehen dieser lehrveranstaltungsübergreifenden Prüfungsleistung gibt es 18 ECTS-Punkte.

Nein, die Angaben der Semesterstufen stellen lediglich Empfehlungen dar. Allerdings kann es bei einzelnen Veranstaltungen formale Zulassungsvoraussetzungen geben.

Zusatzmodule sind Lehrveranstaltungen, deren Besuch für die Erreichung des jeweiligen Studienziels nicht erforderlich ist (freiwillige zusätzliche Leistungen).

Zusatzmodule werden mit einem “Z“ in der Prüfunsgsanmeldung gekennzeichnet. Die Noten von Zusatzfächern werden nicht in die Gesamtnote eingerechnet, bestandene Zusatzfächer werden aber auf Antrag auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

Es können maximal 15 ECTS-Punkte aus allen Bachelor-Studiengängen der HdM erbracht werden.

Es existiert ein Online-Verfahren für die Anmeldung zur Teilnahme an zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen. Informationen hierzu gibt es hier.

Möglich ist es, die Studioproduktion zu schieben. Allerdings wird es mit Blick auf die Bewerbung für das Praxissemester nicht empfohlen.

Ja, alle Lehrveranstaltungen des Studiengangs sind im Online-Studienführer beschrieben.

Die Wahlmodule sind frei wählbar, formale Zulassungsvoraussetzungen (“BZ’s“ in der SPO) sind äußerst selten.

Das kann man, jedoch müssen alle Prüfungsleistungen des Grundstudiums bis zum Ende des vierten Semesters erbracht sein. Wenn am Ende des vierten Semesters noch Prüfungsleistungen oder Prüfungsvorleistungen aus dem Grundstudium fehlen, wird man exmatrikuliert.

Die Festlegung der Wahlpflichtfächer geschieht durch die Prüfungsanmeldung der entsprechenden Lehrveranstaltungen. Ein einmal zur Prüfung angemeldetes Wahlpflichtfach muss im Verlauf des Studiums erfolgreich absolviert werden. Lehrveranstaltungen mit Zulassungsbeschränkung erfordern zusätzlich eine Anmeldung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn.

Grundsätzlich kann man sich die Wahlpflichtmodule frei aussuchen, es gibt jedoch empfohlene Fächerkombinationen für die einzelnen Studiotechniken.

Bis auf zeitliche Kollisionen gibt es hier kaum Beschränkungen. Die wenigen formalen Zulassungsbeschränkungen sind in der SPO unter “BZ“ (Lehrveranstaltungen mit besonderer Zulassung) aufgeführt.

Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 ECTS. Das Studium besteht aus einem Pflichtbereich im Umfang von 140 ECTS-Punkten und einem Wahlpflichtbereich im Umfang von mindestens 70 ECTS-Punkten. Achtung: Spätestens drei Monate nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse der letzten Prüfungsleistungen (d.h. beim Erreichen einer Summe von 198 ECTS-Punkten) muss die Bachelorarbeit angemeldet werden.

Mit der Prüfungsanmeldung legt der Studierende seine Wahlpflichtfächer fest. Lehrveranstaltungen mit Zulassungsbeschränkung erfordern zusätzlich eine Anmeldung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn.

Zur Prüfungsleistung “Praxisbegleitendes Studium“ gehören neben einem Praktikumsbericht und einer Hausarbeit auch die Sicherheitseinweisung (Klausur) und die Blockveranstaltungen A und B. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Website des Praktikantenamtsleiters (Prof. Precht). Es wird empfohlen, die Prüfungsleistung “Praxisbegleitendes Studium“ im dritten Semester anzumelden.

Besuchen ja, aber Prüfungsleistungen können keine erbracht werden (außer maximal zwei Wiederholungsprüfungen).

Das Praxissemester kann nur auf Antrag bei Vorliegen triftiger Gründe verschoben werden. Weitere Informationen dazu in der Blockveranstaltung A und hier.